Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Die Parentin GmbH ist ein Familienbetrieb in dritter Generation.

Privatpersonen sind von der Pflicht zur Nachweisführung grundsätzlich ausgenommen. Gleiches gilt für Gewerbetreibende, die weniger als 2 t eines gefährlichen Abfalls selbst anliefern. Sie erhalten bei der Anlieferung eine Bestätigung darüber, dass ihr Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird.

Die Inhaltsstoffe bestimmter Abfälle können Mensch und Umwelt gefährden. Daher überwacht die Umweltschutzbehörde, dass diese Abfälle fachgerecht (also ohne Gefährdung) entsorgt werden. Bis zum 31.03.2010 wurden hierzu Entsorgungsnachweise und Begleitscheine usw. auf Papier geführt. Für jeden Transport musste der Begleitschein, ein Dokument mit 6 Durchschlägen, ausgefüllt werden. Dies war aus verschiedenen Gründen fehleranfällig.

So waren z.B. die letzten Durchschläge nicht immer gut lesbar. Außerdem kam es vor, dass versehentlich falsche Durchschläge an bestimmte Empfänger geschickt wurden. Schließlich wurde mit diesem Verfahren ein enormer Papierberg erzeugt, der hin- und hergeschickt werden musste und in Archiven Platz benötigte. Um den Prozessbeteiligten die Abwicklung zu erleichtern und um wertvolle Ressourcen zu sparen, ersetzte zum 01.04.2010 das elektronische Nachweisverfahren die alte Papierversion.

Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine werden jetzt am Computer erstellt und mit der qualifizierten elektronischen Signatur elektronisch unterschrieben.

Dazu benötigen Sie eine Signaturkarte und eine so genannte Erzeugernummer. Die Signaturkarte erhalten Sie bei verschiedenen Anbietern.

Hinweis:
Das PostIdent-Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch!
Weitere Informationen erhalten Sie u.A. bei verschiedenen Banken und bei der Deutschen Post. Die Erzeugernummer können Sie bei der für die Anfallstelle (in der Regel Ihr Firmensitz) zuständigen Behörde beantragen. Die Ausstellung der Erzeugernummer kostet etwa EUR 40.

Ihre Entsorgungsnachweise und Begleit-/Übernahmescheine können Sie über die Portale verschiedener Anbieter, mit Software-Lösungen oder direkt im Online-Portal der ZKS Abfall erstellen und pflegen.

Hinweis:
Bei allen Möglichkeiten müssen Sie verschiedene Anmeldeschritte durchlaufen.
Als Erzeuger von kleinen Mengen gefährlichem Abfall (weniger als 20 t je Abfallart, Anfallstelle und Jahr) können Sie Ihre Abfälle über einen Sammel-Entsorgungsnachweis (SN) entsorgen lassen.

Hinweis:
Bei der Sammel-Entsorgung darf kein Transporteur zwischengeschaltet sein. Entweder sind Beförderer und Entsorger des Abfalls identisch oder Erzeuger und Beförderer. Das heißt, entweder transportiert die Parentin GmbH Ihren gefährlichen Abfall von der Anfallstelle in die Sestewitzer Straße, oder Sie liefern Ihren gefährlichen Abfall selbst bei uns an.

Weitere Informationen zur elektronischen Nachweisführung finden Sie z.B. bei der Zentralen Koordinierungsstelle für Abfall (ZKS) oder im Gesetzestext der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen oder bei Wikipedia.

Ihre Fragen zur elektronischen Nachweisführung beantworten wir Ihnen unter:

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